Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung? 

Mit einer Patientenverfügung wird im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit der Einfluss des Betroffenen auf die Art der ärztlichen Behandlung gewahrt. 

Es wird schriftlich festgelegt: 

  • ob und wie der oder die Betroffene in bestimmten Situationen behandelt werden möchte 
  • Bitten und Richtlinien für die Ärzte und das Behandlungsteam 
  • persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Einstellungen
An wen richtet sich die Patientenverfügung?
  • die behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • bevollmächtigte Personen
  • die gesetzlichen Vertreter
Was bedeuten die Festlegungen der oder des Betroffenen in einer Patientenverfügung ?
  • Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Wünschen entsprechend handelt.
  • Bei einem Behandlungsverzicht verzichtet man unter Umständen auf ein Weiterleben.
  • Umgekehrt:
    Bei einer Chance auf Weiterleben wird möglicherweise eine Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf genommen.
Wie muss eine Patientenverfügung aussehen und was muss beachtet werden?
  • keine bestimmte Formvorschrift
  • schriftlich niedergelegt
  • Vermeidung von allgemeinen Formulierungen (z.B. Apparatemedizin, erträgliches Leben, qualvolles Leiden),
  • möglichst konkrete Beschreibung darüber, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche bestehen
  • nach Möglichkeit jährlich erneuern oder bestätigen
Wie bekommen die behandelnden Ärzte Kenntnis über das Vorliegen einer Patientenverfügung?
  • Die Betroffenen tragen einen Hinweis bei sich, wo die Patientenverfügung aufbewahrt ist (z. B. im Portemonnaie oder zusammen mit der Krankenversicherungskarte).
  • Man weist bei der Krankenhausaufnahme auf seine Patientenverfügung hin oder
  • man informiert eine (bevollmächtigte) Vertrauensperson über die Patientenverfügung.
Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?

Wenn durch die Patientenverfügung der Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann, muss die Ärztin oder der Arzt diese beachten.

Eine Missachtung ist strafbar und kann als Körperverletzung geahndet werden.

Was sind die Inhalte einer Patientenverfügung?
  • Eingangsformel
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen:
    • lebenserhaltende Maßnahmen
    • Schmerz- und Symptombehandlung
    • künstliche Ernährung
    • künstliche Flüssigkeitszufuhr
    • Wiederbelebung
    • künstliche Beatmung
    • Dialyse
    • Antibiotika
    • Blut/Blutbestandteile
  • Organspende
  • Ort der Behandlung, Beistand
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung (z.B. Wertvorstellungen)
  • Schlussformel
  • Schlussbemerkungen
  • Information/Beratung
  • ärztliche Aufklärung/ Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
  • Aktualisierungen
  • Datum und Unterschrift
Ausgleichsübungen
Patientenverfügung Textbausteine

In diesem Dokument stehen Ihnen die Textbausteine aus der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung.
Die Textbausteine verstehen sich als Anregungen und Formulierungshilfen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung. Auf die Erläuterungen in der Broschüre wird verwiesen.

Patientenverfügung Textbausteine (Word)
Ausgleichsübungen
Patientenverfügung (Muster)

Hier finden Sie ein Muster aus den oben angeführten Textbausteinen.

Patientenverfügung(Muster)

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