Notfallcheckliste und Notfallcheckkarte

Notfallcheckkarte/Notfallcheckliste

Da sich das Denken oftmals rund um den Pflegebedürftigen dreht, kommt vielen pflegenden Angehörigen auch eine Sorge, die bisher vielfach unerwähnt blieb: die Sorge, nicht mehr sorgen zu können. Die Frage: Was ist mit dem Pflegebedürftigen, wenn mir etwas passiert? Beispielsweise bei einem Beinbruch oder einem anderen Unfall, der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht. Stellt man sich den „worst case“, einen Herzinfarkt oder Schlaganfallmit damit verbundenen Bewusstseinstrübungen beim Einkaufen vor, bedeutet dies, dass im schlimmsten Fall niemand weiß, dass die verunfallte Person überhaupt jemanden betreut. Der Pflegebedürftige bliebe in einem solchen Fall sich selbst überlassen, was bei bettlägerigen pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit einer Demenzerkrankung eine lebensbedrohliche Situation auslösen könnte.

Die Notfallkarte ist ein kleines Kärtchen, das auf die Notfallcheckliste aufmerksam machen soll und den Hinweis beinhaltet: „Achtung! Ich bin verantwortlich für eine hilfebedürftige Person!“

Die Notfallcheckliste sollte bei einer Vertrauensperson, die im Notfall zu informieren ist, hinterlegt werden. Dies kann ein Nachbar, jemand aus der Familie, ein Freund oder auch die Putzfrau sein. Ebenso kann sie beim ambulanten Pflegedienst, dem amtlich bestellten Betreuer, dem Hausnotruf oder anderen professionellen Anbietern, deren Dienste in Anspruch genommen werden, aufbewahrt werden.

Hinweis:

Wenn Sie die Notfallcheckkarte bzw. Notfallcheckliste ausfüllen, teilen Sie der dritten Person mit, dass es diese Liste gibt. Klären Sie vorher mit der dritten Person ab, ob sie benachrichtigt werden möchte. 

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