Kurzanleitung und Kriterien zur Auswahl einer Klinik

Kurzanleitung und Kriterien zur Auswahl einer Klinik

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) hat 2012 für pflegende Angehörige den Zugang zu Rehabilitation (Kuren) erleichtert. So können Sie als pflegende Angehörige nun zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die Menschen, die von Ihnen gepflegt werden, in die entsprechende Einrichtung mitnehmen – falls Sie dies möchten. Die pflegebedürftigen Personen können vor Ort für die Dauer Ihres Aufenthaltes professionell versorgt werden. Sie haben somit die Chance, sich auf Ihre eigene Gesundheit zu konzentrieren. 

Wichtig ist, dass es sich bei den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige um eine medizinische Vorsorgeleistung gemäß § 23 und § 40 des Krankenversicherungsgesetzes (SGB V) handelt. Dies bedeutet, dass eine medizinische Notwendigkeit mir guter Erfolgsaussicht für eine solche Maßnahme vorliegen. Eine Reha muss zudem beantragt werden. Dabei hilft Ihnen in der Regel Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt. Sie können aber auch direkt bei Ihrer Krankenkasse um Unterstützung bitten. 

Die Kostenübernahme für die Unterbringung der pflegebedürftigen Personen am Ort der Reha-Maßnahme ist jedoch mit der Pflegeversicherung zu besprechen. Dies sollten Sie mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor Antritt der Maßnahme tun. 

Welche Klinik ist die richtige? 

Denken Sie bitte aber immer daran, dass eine „Reha für pflegende Angehörige“ eine Maßnahme für Sie selber ist. Sie benötigen eine gewisse Auszeit und beispielsweise physiotherapeutische Anwendungen.  Es geht um Sie und Sie wissen in der Regel, was für Sie am besten ist. Daher ist die erste Entscheidung, die Sie treffen müssen,  ob Sie alleine oder mit der pflegebedürftigen Person in die „Reha“ gehen wollen. 

Entscheiden Sie sich für eine „Reha“ mit der pflegebedürftige Person, ist es wichtig, dass Sie Zeit und Raum haben, Ihre „Reha“ für sich zu nutzen. Es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten der Unterkunft für die pflegebedürftige Person: 

  • Es gibt (bisher) einige wenige Rehaeinrichtungen, in denen die pflegebedürftige Person gemeinsam mit Ihnen im gleichen Zimmer aufgenommen werden kann. 

  • Einige Rehakliniken verfügen über eigene Kurzzeitpflegeplätze. So sind Sie mit der pflegebedürftigen Person zwar in der gleichen Einrichtung, aber in unterschiedlichen Räumlichkeiten untergebracht. 

  • Eine weitere Möglichkeit ist es, die pflegebedürftige Person in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der näheren Umgebung der Rehaeinrichtung unterzubringen. 

  • Vielleicht können Sie die pflegebedürftige Person auch bei Verwandten oder Freunden unterbringen, die am Reha-Ort wohnen. 

Wenn Sie sich für eine der ersten drei Möglichkeiten entschieden haben, geht es darum, eine Einrichtung zu finden, die Ihrem Wunsch entspricht. Dies ist nicht immer so leicht, denn neben dem Aspekt der Unterbringung der pflegebedürftigen Person, muss die Einrichtung selbstverständlich auf Ihre Bedürfnisse und Beschwerden eingehen können. Insofern kann es hilfreich sein, sich eine Prioritätenliste zu erstellen: 

  • An erster Stelle muss die Auswahl der Einrichtung in Bezug auf Ihr Rehabilitationsziel abgestimmt sein (z.B. Fachklinik für Orthopädie und Psychosomatik). Hierbei können Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung Sie unterstützen. Wir haben Ihnen hier eine Reihe von Rehakliniken aufgeführt. 

  • Anschließend sollten Sie für sich festlegen, wie Sie die Unterbringung der pflegebedürftigen Person wünschen. Dabei können die o.g. Möglichkeiten daraufhin betrachtet werden, welche Ihnen die liebste, die zweitliebste und die drittliebste Möglichkeit wäre.  Auch wenn Sie dies in Abstimmung mit der pflegebedürftigen Person tun, denken Sie daran: die Reha-Maßnahme ist für Sie und daher sollten für diese Entscheidung Ihre Wünsche entscheidend sein! 

  • Anschließend vergleichen Sie, welche Einrichtung Ihre Wünsche am besten erfüllen kann. 

  • Wenn Sie sich für eine Klinik entschieden haben, sollten Sie dem Kostenträger (z.B. KrankenkasseIhre Wunschklinik bei Antragsstellung mitteilen. 

Je nach Ihrer Entscheidung müssen dann vor Antritt der Reha-Maßnahme weitere Punkte geklärt und in die Wege geleitet werden: 

  • Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben und Ihre Maßnahme dort vom Kostenträger bewilligt wurde,  sollten Sie frühzeitig geklärt werden, ob zum geplanten Zeitpunkt Ihrer Maßnahme die geplante Unterkunft verfügbar ist (z.B. Doppelzimmer,  Kurzzeitpflegeplatz in der Nähe oder innerhalb der Einrichtung). 

  • Beantragen Sie frühzeitig bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Kurzzeitpflege. 

Auch wenn sich dies zunächst kompliziert anhört, sollte Sie das nicht davon abhalten, bei Bedarf eine Rehabilitationsleistung zu beantragen. Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Krankenkasse, in der Hausarztpraxis oder in Pflegeberatungsstellen. 

Nutzen Sie zur Planung auch unsere 
„Checkliste - Einen Krankenhausaufenthalt vor- und nachbereiten“. 

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