Gesetzlich unfallversichert

Pflegende Angehörige sind gesetzlich unfallversichert

Wenn pflegende Angehörige sich entschließen einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu pflegen, erhalten sie der pflegebedürftigen Person einen Großteil ihrer Lebensfreude. Sie kann weiter am Familienleben teilnehmen und in ihrer vertrauten Umgebung mit liebenden Menschen leben.

Sicherlich ist diese Situation für die pflegenden Angehörigen nicht immer einfach. Möglicherweise bedeutet es einen starken körperlichen Einsatz. Auch eine mögliche psychische Belastung darf nicht unterschätzt werden.

Der Gesetzgeber hat diesen großen Einsatz erkannt und dafür gesorgt, dass pflegende Angehörige im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Wir sind nicht nur für sie da, um Unfälle zu entschädigen. Wir wollen ihnen auch helfen, Unfälle, Erkrankungen und durch die Pflege bedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Hierbei ist es unerheblich, ob sie ein direkter Angehöriger der pflegebedürftigen Person, ein Freund oder ein Nachbar sind. Das Pflegeversicherungsgesetz bezeichnet all diese Helfer als „Pflegepersonen“. Da Pflegepersonen einen wichtigen Dienst sowohl für pflegebedürftige Menschen, als auch für unsere Gesamtgesellschaft leisten, sollen sie sich im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung durch die Pflege auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können.

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