Bitte beachten Sie:
Wir haben hier den gleichen Wortlaut und die gleichen Verlinkungen verwendet wie auf unserem Portal „Zu Hause pflegen“, das sich direkt an pflegende An- und Zugehörige wendet. So sehen Sie als Beratende, wie wir die An- und Zugehörigen ansprechen.
Zusätzliche Informationen für Sie als Beratende sind gekennzeichnet mit 📝.
Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Daher haben wir hier einige Hilfen aufgeführt.
Broschüre „Erben und Vererben“
Die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bietet eine erste Orientierung. Sie möchte Sie dazu ermuntern, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll.
Erben und Vererben (BMJV)Digitales Erbe
Mit dem digitalen Erbe (auch digitaler Nachlass) sind alle digitalen Konten und Daten gemeint, die eine Person im Internet und auf digitalen Geräten hinterlässt.
Dazu gehört das Profil auf Facebook genauso wie die Konten bei Onlinehändlern, der Sparklasse oder Streamingdiensten. Auch das eigene E-Mail-Konto sowie Bilder und Videos, die in einer Cloud gespeichert werden, sind Teil des digitalen Erbes.
Der digitale Nachlass gehört immer auch zur so genannten Erbmasse. Daher ist es ratsam, dies frühzeitig und gerne auch mit den potentiellen Erbinnen und Erben zu regeln. Auf folgenden Seiten finden Sie Hinweise dazu:
Das Behindertentestament
Ein Behindertentestament ist ein spezielles Testament. Es soll Angehörigen mit Behinderung nach dem Ableben der Erblasser (meist Eltern) ein Leben über dem Niveau staatlicher Sozialleistungen ermöglichen.
Mehr Informationen sind z. B. bei der Lebenshilfe zu finden.
Eine (in digitaler Form kostenlose) Broschüre zum Thema gibt es beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm.)
Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung


