Broschüre: Aufbau von Netzwerken zum Gesundheitsschutz von pflegenden Angehörigen
Die Anzahl alter und pflegebedürftiger Menschen nimmt in Deutschland stetig zu. Dies stellt unsere Gesellschaft vor viele Herausforderungen. Unter anderem werden die Kosten für Pflege und Betreuung deutlich ansteigen – auch für die Kommunen. Besonders die vollstationäre Pflege stellt eine finanzielle Belastung für Städte und Gemeinden dar.
Kommunen haben den Auftrag, das gesundheitliche Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die kommunale Pflegeplanung gemäß dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW). Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) beschreibt den Vorrang ambulanter Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor stationärer Versorgung (§ 3 SGB XI).
Häusliche Pflege und Betreuung durch Angehörige und Nachbarn sollen durch Leistungen der Pflegeversicherung unterstützt werden. Dies erscheint jedoch nur machbar, wenn Angehörige und Nachbarn auch aus dem Blickwinkel der Prävention als Empfänger gesundheitserhaltender und -fördernder Angebote betrachtet werden.
Die vorliegenden Handlungshilfen sollen Kommunen und anderen Interessierten Möglichkeiten aufzeigen, wie regionale, quartiersbezogene Netzwerke zum Gesundheitsschutz pflegender Angehöriger aufgebaut werden können. Hierzu wird zunächst erläutert, warum der Netzwerkansatz als zentraler Ansatzpunkt betrachtet wird. Anschließend wird das Projekt „Neuheit für Pflege“ der UK NRW in Grundzügen dargestellt. An den Erkenntnissen, Ergebnissen und Handlungsempfehlungen dieses Projektes orientiert werden konkrete Handlungshilfen zum Aufbau regionaler, quartiersbezogener Netzwerkwerke formuliert.
Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW können die Broschüre hier bestellen.
Der Abschlussbericht zum Projekt „Neuheit für Pflege“ kann hier heruntergeladen werden.